Einfach und unkompliziert zu Ihrem Digitalen Impfpass.

Sie können damit kontaktlos und unkompliziert Ihren Impfstatus digital belegen. Im Restaurant, bei Veranstaltungen oder auf Reisen.

So beantragen Sie Ihren digitalen Impfass bei uns vor Ort:

Um Ihren Impfpass bei uns vor Ort zu digitalisieren, sind folgende Dokumente notwendig:

Ihr gültiger Personalausweis.

Ein Impf-Nachweis, bzw. das gelbe Impfbuch mit dokumentierter Corona-Impfung

Zusätzlich können Sie sich die Corona Warn-App oder die CovPass App auf Ihr Smartphone laden. Hierbei können wir Ihnen auch gerne vor Ort helfen.

Direkt & ohne Termin in Ihrer Heide-Apotheke

Gerne können Sie Ihren digitalen Impfpass vor Ort in unserer Apotheke beantragen – direkt ohne Termin möglich. Schauen Sie einfach bei uns vorbei! Unser Fachkundiges Team steht für Sie bereit und erstellt Ihren digitalen Impfpass für Sie in Kürze.

Addresse:
Neukirchener Str. 11
41470 Neuss
Germany

Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do:
8:30 – 18:30 Uhr
Mi, Fr:
8:30 – 13:30 Uhr 14:30 – 18:30 Uhr
Sa:
8:30 – 13:00 Uhr

Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis

Was ist der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.

Wo finden Bürgerinnen und Bürger Informationen zur CovPass-App und dem Impfzertifikat?

Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps hat das RKI hier zusammengestellt: https://digitaler-impfnachweis-app.de/.

Fragen und Antworten findet man hier: https://digitaler-impfnachweis-app.de/faq/.

Warum machen wir das?

Zu Beginn des Jahres wurde durch den Europäischen Rat beschlossen, einen interoperablen und standardisierten Impfnachweis für medizinische Zwecke auf den Weg zu bringen. Mit dem CovPass hat Deutschland diese europäische Entscheidung umgesetzt. Das grüne Zertifikat der EU bildet den Rechtsrahmen für die Lösungen der Mitgliedsstaaten.

Wie funktioniert der digitale Impfnachweis?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.

Wo bekommt man den digitalen Impfnachweis?

Bürgerinnen und Bürger können in den bekannten Appstores die CovPass-App herunterladen, um die Impfzertifikate (QR-Codes) einzuscannen. So können sie bei Bedarf ihren vollständigen Impfschutz per QR-Code in der App vorzeigen. Zugleich erfolgt ein Update der Corona-Warn-App, die ebenfalls die Möglichkeit des Einscannens und Verwaltens der digitalen Impfzertifikate (QR-Codes) bietet. Bürgerinnen und Bürger sollten die ausgehändigten QR-Codes aufbewahren, um sie bei Bedarf erneut einscannen zu können (z.B. bei einem Handywechsel).

Ab wann steht der digitale Impfnachweis zur Verfügung?

Der Rollout des digitalen Impfnachweises hat begonnen. Das bedeutet, die Impfzertifikate werden als QR-Code von nun an schrittweise von den Impfzentren, Ärzten und Apotheken ausgestellt.

Wie wird der Nachweis einer Impfung geprüft?

Das Impfzertifikat (QR-Code) wird z.B. über die CovPass App oder die Corona-Warn-App (CWA) digital oder alternativ durch den beim Impfen erhaltenen Ausdruck des QR-Codes genutzt. Das Impfzertifikat enthält nur Informationen zum Impfstatus, den Namen des Geimpften, das Geburtsdatum sowie Impfstoff, Impfdatum und Impfdosis. Für Dienstleister, die den Impfstatus überprüfen möchten, gibt es eine Prüf-App. Damit kann der Impfstatus ähnlich wie ein Barcode eines Flug- oder Bahntickets gescannt werden. Alternativ bleibt auch ein Nachweis mit dem analogen Impfpass möglich.

Wie soll ein Missbrauch verhindert werden?

Der digitale Impfnachweis darf nur von autorisierten Personen in Impfzentren, Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern ausgestellt werden. Bei der Überprüfung von digitalen Impfnachweisen ist – wie in der analogen Welt auch – ggf. ergänzend ein Lichtbildausweis vorzulegen. Der digitale Impfnachweis ist kryptographisch vor Veränderungen geschützt.

Was ist mit Personen, die bereits geimpft sind. Bekommen die auch einen digitalen Impfnachweis?

Ja. Dort, wo die Impfung erfolgte, kann nachträglich der QR-Code ausgestellt werden. Für bereits vollständig Geimpfte, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen, werden die QR-Codes in der überwiegenden Zahl der Bundeländer per Post nachversandt oder durch Online-Portale zur Verfügung gestellt. Ergänzend können auch Apothekerinnen und Apotheker sowie Ärztinnen und Ärzte nachträglich Impfnachweise ausstellen.

Wie wird dabei sichergestellt, dass die Informationen aus dem gelben Impfheft echt und nicht gefälscht sind?

Bei der Prüfung der analogen Impfpässe ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Das gilt sowohl dann, wenn der analoge Impfpass genutzt wird, um z. B. Geschäfte zu betreten. Und es gilt auch dann, wenn die Informationen von dem analogen in einen digitalen Impfpass übertragen werden. Die Fälschung von Impfpässen ist strafbewehrt. Das gilt für analoge wie für digitale Impfdokumente.

Bekommen Ärzte und Apotheker eine Vergütung für die Ausstellung der Impfnachweise?

Ja, Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker erhalten eine Vergütung, die in der Corona-Impfverordnung geregelt ist.

Kann man auch im digitalen Impfnachweis speichern, dass man bereits infiziert war oder negativ getestet wurde?

Auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion werden sich zukünftig in der CovPass App und auch CWA in der nächsten Entwicklungsstufe (bis Ende Juni) als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat hinterlegen lassen. Anspruch auf ein Genesenenzertifikat haben alle Personen, die eine Infektion mit dem Coronavrus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Voraussetzung ist der Nachweis eines PCR-Test-Ergebnisses. Der PCR-Test darf maximal sechs Monate alt sein und muss mindestens 28 Tage zurückliegen. Liegt dieses nicht mehr vor, kann man sich die Nachweise neu ausstellen lassen. Das Genesenenzertifikat kann durch die Person, die einen Test durchführen oder überwachen darf bzw. durch jede Ärztin/Apothekerin oder jeden Arzt/Apotheker ausgestellt werden.

Wo werden Daten beim digitalen Impfnachweis gespeichert?

Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht. Dauerhaft gespeichert werden sie nur dezentral auf den Smartphones der Nutzer.

Ist ein zentrales Impfregister geplant?

Nein, jeder kann selbst entscheiden, ob und wann er diese Daten löscht.

Wie werden die digitalen Impfnachweise von Kindern gespeichert?

Digitale Impfnachweise von Kindern oder Partnern können zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.

Wer hat den digitalen Impfnachweis entwickelt?

Der digitale Impfnachweis ist ein Projekt im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Die Anwendung wurde von den Unternehmen UBIRCH, IBM Deutschland, govdigital und Bechtle entwickelt. Das Robert Koch-Institut ist als Herausgeber verantwortlich für die Ausgestaltung der Anwendung sowie für die sorgfältige Prüfung der Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit.

Warum wurde kein EU-weites Projekt für ein Zertifikat ausgeschrieben?

Eine gemeinsame EU-Ausschreibung hätte zu viel Zeit benötigt und wäre aufgrund der unterschiedlichen Impfinformationssysteme in den Mitgliedstaaten auch schwierig umzusetzen gewesen. Beim EU-Ansatz geht es um die Regelung eines Anerkennungsrahmens. Bei der Umsetzung des Digitalen Impfnachweises in Deutschland wurden und werden die EU-Vorgaben von vornherein berücksichtigt.

Kann man mit dem digitalen Impfnachweis innerhalb Europas problemlos reisen?

Mit dem CovPass setzt Deutschland das europäische Zertifikat in Deutschland um. Deutschland ist auch bereits an den sogenannten europäischen Gateway-Server angeschlossen. Damit können die Zertifikate grenzüberschreitend genutzt werden.

Kann man mit dem digitalen Impfnachweis international problemlos reisen?

Zur Anerkennung von Impfungen auf internationaler Ebene (außerhalb der EU) laufen derzeit noch die Gespräche.

Ist der gelbe analoge Impfausweis jetzt noch gültig?

Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig.